Aktuelles
Corona
Seit Ende Februar handelt es sich bei der Ukraine nicht mehr um ein Corona-Hochrisikogebiet.
Somit gilt laut der aktuell gültigen Corona-Einreiseverordnung: Es besteht eine allgemeine
Testpflicht vor der Einreise (ein Schnelltest genügt), jedoch kein Erfordernis, sich nach Einreise
in Quarantäne zu begeben oder sich beim zuständigen Gesundheitsamt anzumelden.